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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
1.2 Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.
1.3 Ohne anderweitige Angaben regeln die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Verhältnis zwischen der Prestige Trading GmbH (nachfolgend SADDLER Sitzmanufaktur genannt)und den Kundinnen und Kunden als natürliche oder juristische Person.
1.4 Kundenseitige Konditionen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.


2. Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferungen / Leistungen
2.1 Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen des Lieferanten ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
2.2 Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht binnen drei Arbeitstagen nach ihrem Empfang da gegen schriftlich einspricht.
2.3 Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen Leistungen hinausgehen, werden vom Lieferanten gesondert in Rechnung gestellt.


3. Lieferung und Montage
3.1 Die Lieferfrist entnehmen Sie jeweils der Auftragsbestätigung.
3.2 Lieferverzüge aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten, mangelhafter Rohstoffe, sowie aufgrund von Verzögerungen beim Transport stellen keinen Grund für einen Preisnachlass dar.
3.3 Die Premium Lieferung beinhaltet eine 2 Mann Lieferung bis an den Standort des Möbelstückes beim Kunden sowie Auspacken, Montage und Entsorgung des Verpackungs-Materials.
3.4 Allfällige zusätzliche Kosten für Möbellift oder Kranfahrzeug gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass zumutbare Bedingungen für Lieferung und Montage bestehen, insbesondere gesicherte Zufahrten auch für Lastwagen.


4. Übergang von Nutzen und Gefahr
4.1 Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort sowie bei Übergabe im Showroom auf den Kunden über.
4.2 Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.


5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
5.2 Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Materialpreise oder der MwSt.-Satz ändern.
5.3 SADDLER Sitzmanufaktur hält sich das Recht vor, abweichende oder zusätzliche Leistungen, die im Vertrag nicht enthalten sind, zusätzlich in Rechnung zu stellen.


6. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
6.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, wird 50% des Kaufpreises bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig. Die übrigen 50% sind bis zum Zeitpunkt der Lieferung zu begleichen.
6.2 Befindet sich ein Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so gerät er automatisch und ohne Mahnung durch den Verkäufer in Verzug und schuldet SADDLER Sitzmanufaktur ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen entsprechend den Konditionen für marktübliche Geschäftskredite.
6.3 Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig.
6.4 Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z. B. eines Inkassos, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.
6.5 Die Mahngebühr beträgt ab der ersten Mahnung CHF 50.00.


7. Verrechnung von Dienstleistungen
7.1 Bei Dienstleistungen wie Planungs-, Konzeptions-, Beratungsarbeiten wird die Abgeltung des Aufwandes mit separater Vereinbarung geregelt.
7.2 Aufwände für Offerten, welche 1 Stunde Arbeit übersteigen, werden bei nicht erfolgtem Auftrag mit CHF 140.00 / h zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Offerten sind persönlich und die Weitergabe an Dritte untersagt.
7.3 Der Stundenansatz für Transport- / Montagearbeiten beträgt CHF110.00 zzgl. MwSt. pro Monteur. Kosten für Transport Fahrzeuge sowie Geräte zur Ausführung der Arbeiten werden separat in Rechnung gestellt.


8. Rücktritt vom Vertrag
8.1 Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur im Einvernehmen mit Prestige Trading GmbH - SADDLER Sitzmanufaktur (Lieferant) erfolgen.
8.2 Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden ist derselbe in jedem Fall zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 50% der Auftragssumme verpflichtet.
8.3 Bei Sonderanfertigungen und Ausstellungs- und Lagerware ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.


9. Gewährleistung / Garantie
9.1 Reklamationen offener Mängel sind dem Lieferanten binnen fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
9.2 Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadenfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
9.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Lieferant die Mängel nach Möglichkeit beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
9.4 Für versteckte Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, richten sich diese Ansprüche nach den Vorschriften des Herstellers. Die Garantie beträgt aber mindestens zwei Jahre und gilt ab Datum der Lieferung.
9.5 Ausstellungsstücke entsprechen nicht dem Neuzustand. Es gelten daher verkürzte, dem Herstellungsdatum entsprechende Gewährleistungsfristen. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang.
9.6 Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge hinausgehen, insbesondere auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
9.7 Holz und Leder sind Naturprodukte. Dadurch können Strukturfehler, Farbdifferenzen und sonstige optische Unregelmässigkeiten auftreten. Es kann nicht von einem Qualitätsmangel, sondern es muss von Launen der Natur gesprochen werden.


10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum des Lieferanten.
10.2 Der Kunde ermächtigt den Lieferanten, den Eigentumsvorbehalt am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Er verpflichtet sich, bei Domizilwechsel, den Lieferanten innert zwei Wochen darüber zu informieren.


11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Bilder, Datenblätter usw. sind geistiges Eigentum des Lieferanten. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

12. Obligationenrecht
Soweit diese allgemeinen Geschäftsbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Biel.

Biel, Juni 2025

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